Kosten
Unsere Tätigkeit beruht auf dem Prinzip der Kostentransparenz. Es ist uns wichtig, dass die Vergütung an die Leistungsfähigkeit des jeweiligen Mandanten angepasst wird, um eine wirtschaftliche Überforderung für den Fall der Liquidation / Abwicklung des jeweiligen Unternehmens zu vermeiden, gleichzeitig aber auch den zu erwartenden Arbeitsaufwand durch die Vergütung abzubilden.
Als vernünftige Rechengröße sehen wir daher den Jahresumsatz des der Liquidation / Abwicklung vorangehenden Wirtschaftsjahres an. Einzelheiten können der folgenden Tabelle entnommen werden:
Jahresumsatz bis ... | Vergütung in % des tatsächlich erzielten Umsatzes | Mindestvergütung |
100.000,00 € | 7 % | 3.000,00 € |
500.000,00 € | 5 % | 7.000,00 € |
1.000.000,00 € | 4 % | 25.000,00 € |
10.000.000,00 € | 2,5 % | 40.000,00 € |
über 10.000.000,00 € | nach Absprache | 250.000,00 € |
Etwaige gerichtliche Tätigkeiten sowie erforderliche Auslagen werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich netto.